Gesundheit

Risikoabschätzung beim Einsatz von Levofloxacin in der Bundeswehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
4 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Bundestag möge beschließen:

Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet vor einer Vergabeentscheidung aufgrund der Ausschreibung (Q/E2DT/EG005/8A730 - BAAIN Koblenz o. Dat.) wg. Beschaffung v. 30.000 EA Levofloxacin Tabletten detailliert zu

a. mit dem Antibiotikum Levofloxacin in der Bundeswehr zu therapierenden Krankheiten,

b. mögl. Nebenwirkungen der Applikation v. Levofloxacin sowie

c. Gründen für die Ausschreibung zur Lieferung des Wirkstoffes Levofloxacin anstatt mehrerer einzeln oder in Kombination zu "a" wirksamer oder eines in Gänze dto. wirksamen Medikamente(s)

Begründung

Die Anwendung des Antibiotikums respektive Gyrasehemmers Levofloxacin (zur Lieferung an die Bundeswehr ausgeschrieben im Ausschreibungsportal der Bundesbehörden) kann mit schweren und nachhaltigen Nebenwirkungen, vor allem Sehnen- und Bänderschäden, verbunden sein.

Der Hersteller (Sanofi) mußte deshalb auch auf Veranlassung des BfArM im September 2012 (vgl. auch e-Petition Petition 22227 - Arzneimittelwesen - "Rote Hand Brief" zu Nebenwirkungen des Wirkstoffs Levofloxacin vom 22.01.2012) eine Warnung ("Rote Hand Brief") herausgeben. In den USA bestehen schon viel länger entsprechende Warnungen ("Black Box Warnings") für den besagten Wirkstoff. Weitere Warnungen gibt es für andere Gyrasehemmer.

Näheres hierzu siehe v.a. unter https://www.levofloxacin.de.

Da es in Fällen des Einsatzes der Bundeswehr, sei es im Friedens- oder Verteidigungsfall, nicht regelmäßig möglich wäre, daß sich Patienten nach Aufklärung über die v.g. Nebenwirkungen gegen Levofloxacin und für eine andere Therapie entscheiden, die im klinischen Tagesgeschäft für Fälle klassischer Kontraindikationen ohnehin vorzuhalten ist, muß für den BW Einsatzfall eine Therapie gesichert sein, die mit den geringsten Nebenwirkungen bzw. dem vergleichsweise geringsten Nebenwirkungsrisiko verbunden ist, zumal die genannten Nebenwirkungen den anschließenden (idR verwendungsbedingt) körperlichen Einsatz Betroffener in Frage stellen.

Nicht nur aus letztgenanntem Grund ist das Risiko des Eintritts von Nebenwirkungen in der Gesamtschau der Problematik nicht an im Beipackzettel angeführten Wahrscheinlichkeiten, sondern an der nachweislichen Schwere der Anwendungsfolgen von Levofloxacin, insbesondere deren Nachhaltigkeit, zu bemessen.

Völlig unklar ist der Umstand, daß in der Ausschreibung nicht das zu therapierende Krankheitsspektrum angegeben ist, aufgrund dessen seitens der möglichen Anbieter oder Anbietergemeinschaften ein Angebot zur Lieferung therapiewirksamer Medinamente bzw. eines solchen Medikamentes erstellbar wäre (Variante M).

Denn daß hingegen von vornherein ein einzelner Wirkstoff angegeben ist (Variante L), der den Bieterkreis mit oder ohne Teilnehmerwettbewerb im Vergleich zu Variante M erheblich einschränkt, kann neben medizinisch fachlichen Erörterungen, die Gegenstand der petitionsgegenständlichen Berichterstattung wären, zu Schlußfolgerungen in der Öffentlichkeit führen, die durch ex ante praktizierte Transparenz in hinreichendem Maße auszuschließen gewesen wären.

Diese Petition wurde unter Az. 46031 am 28.9.2013 beim Petitionsausschuss des Bundestages zur Veröffentlichung als Online-Petition im System des Bundestages eingereicht. Mit Schreiben v. 11.10.2013 unter Az. Pet 2-17-15-2120-054771 wurde die Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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